AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr aller Kund*innen der Kreativagentur Menzel GbR, in der Folge Auftragnehmerin genannt. Die Kund*innen, in der Folge Auftraggebende oder Kund*innen genannt, erkennen die AGBs, die für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung gelten, durch Auftragserteilung an, sofern nicht beide Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen etwas anderes vereinbart haben.

Ausnahmslos bleiben alle Arbeiten bzw. Werke, welche von der Auftragnehmerin er- und bearbeitet wurden, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Auftragnehmerin. Grundsätzlich bleibt die Auftragnehmerin, sofern nicht anders vereinbart, Urheberin aller Arbeiten und Werke, sofern diese den Urheberrechtsgesetzen entsprechen.

Der Rechnungsbetrag ist spätestens bis zum auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Datum per Banküberweisung fällig. Entsprechend BGB § 286 Verzug des Schuldners Abs. 2 (1) bedarf es keines Mahnverfahrens, sodass bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist laut BGB § 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden unverzüglich zum Tragen kommen. Etwaige Kosten eines anschließenden, nicht vermeidbaren gerichtlichen Mahnverfahrens werden von den Auftraggebenden getragen.

Rechnungen werden grundsätzlich als nicht handschriftlich unterzeichneter Dateianhang einer E-Mail an die von den Kund*innen angegebene E-Mail-Adresse im PDF-Format gesandt. Selbstverständlich kann auf direkte Anfrage eine Rechnung postalisch zugestellt werden.

Im Bereich Korrektorat und Lektorat arbeitet die Auftragnehmerin mit den üblichen PC-Officeanwendungen, bestenfalls mit dem Programm Microsoft Word. Ein Korrektorat oder Lektorat erfolgt mit der vom Programm zur Verfügung stehenden Funktion „Änderungen nachverfolgen“. Anmerkungen und Vorschläge werden als Kommentar im Dokument eingefügt, sofern vorab nichts anderes vereinbart wurde. Für veränderte oder abweichende Darstellung in den unterschiedlichen Programmen von z. B. Sonderzeichen trägt die Auftragnehmerin keine Verantwortung und kann auch keinen Einfluss darauf nehmen. Korrekturen in PDF-Vorlagen, die nicht spezifisch gesichert sind, können nur farblich markiert und mit einem Kommentar versehen werden. Wird ein Korrektorat oder Lektorat explizit in Papierform verlangt, so ist dies vorab anzumelden. Die Über- und Rücksendung des Schriftstückes gehen zulasten der Auftraggebenden. Im Falle einer Papierkorrektur muss das Schriftstück 1,5-zeilig gesetzt und ein rechter Korrekturrand von 4,0 cm eingehalten werden. In der Regel fallen für das Papier-Korrektorat oder -Lektorat aufgrund des höheren Zeitaufwandes gesonderte Kosten an.

Die Auftragnehmerin gibt in ihren Angeboten oder in einer individuellen Absprache einen klar definierten Zeitraum zur Erledigung des Auftrages an. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Ist der Leistungsverzug durch die Auftragnehmerin zu vertreten, sind die Auftraggebenden nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall verzichten die Auftraggebenden gleichzeitig auf alle Nutzungsrechte an den von der Auftragnehmerin bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.

Ziel im Bereich des Korrektorats und Lektorats ist die größtmögliche Reduktion orthografischer Fehler und sinnentstellender Inhalte. Eine Garantie für eine vollständige Fehlerfreiheit wird nicht gewährleistet. Die Art und Weise, wie die Auftraggebenden mit den Lektoratsvorschlägen weiterarbeiten, vor allem im literarischen Bereich, und wie die jeweiligen Lieferfristen, z. B. von Erst- und Endkorrekturen, sind, werden bei jedem Auftrag individuell vereinbart. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass z. B. nach dem Satz/Layout von Texten ein weiteres Korrektorat unbedingt zu empfehlen ist, da sich hier erneut Fehler durch den Satz ergeben können. Anmerkungen/Veränderungen sind stets als Verbesserungsvorschläge zu verstehen und sollten durch die Auftraggebenden eigenständig geprüft werden.

Der beratende PR-Bereich ist als solcher zu verstehen, der Hinweise, Ratschläge, Vorschläge und Informationen bereitstellt. Eine Beratung hat das Ziel, den Kund*innen bestenfalls alle ihnen zur Verfügung stehenden PR-Möglichkeiten aufzuzeigen, zu erklären, sie in der Umsetzung beratend zu begleiten und, falls vereinbart, eine für sie sinnvolle schriftliche Handreichung/Konzeption auszuhändigen. Eine Garantieleistung wird nicht übernommen.

Ziel der Text- und Mediengestaltung ist es, den Wünschen der Kunden, unter Berücksichtigung standardisierter Richtlinien oder Berufsvorgaben und des individuellen Stiles der Auftragnehmerin, so nah wie möglich zu kommen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist die unmissverständliche Absprache auf beiden Seiten, unter anderem zu den Anforderungen, Inhalten und Botschaften.

Aufgrund der schöpferisch-geistigen und beratenden Tätigkeit der Auftragnehmerin ist eine Haftung in allen Bereichen ausgeschlossen.

Für Fehler haftet die Auftragnehmerin bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Es obliegt der vollen Verantwortung der Auftraggebenden, die erledigten und ihnen zur Verfügung gestellten Aufträge/Arbeiten innerhalb einer angemessenen Frist von 10 Werktagen zu prüfen und zu kontrollieren. Jedwede Beanstandung ist von den Auftraggebenden innerhalb dieser Frist nach Lieferung geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als endgültig angenommen und kann nicht mehr reklamiert werden. Bei berechtigten Reklamationen innerhalb der Frist von 10 Werktagen ist der Auftragnehmerin ein angemessener Zeitraum zur Nachbesserung einzuräumen. Kann eine Nachbesserung nicht erbracht werden, besteht für die Auftraggebenden ein Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung durch die Auftraggebenden ohne Beanstandung angenommen, obliegt ab da die Verantwortlichkeit den Auftraggebenden. Für von den Auftraggebenden nach erbrachter Leistung nachträglich veränderte Arbeiten bzw. Werke lehnt die Auftragnehmerin auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.

Die Auftragnehmerin ist zu keiner Zeit verpflichtet, sich über die Herkunft oder das Urheberrecht von eingereichten Texten oder Ähnlichem zu informieren, sie handelt im Vertrauen auf die Auftraggebenden. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Anfragen oder bereits übersandte Texte aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er durch die Auftragnehmerin schriftlich oder mündlich bestätigt wurde. Für die rechtliche Zulässigkeit von Text- oder Bildinhalten von durch die Auftragnehmerin bearbeiteten Texten sind die Auftraggebenden verantwortlich.

Alle Inhalte aus allen Geschäftsbeziehungen werden vertraulich behandelt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Auftraggebenden bekannt werden, sofern sich diese nicht als rechts- oder sittenwidrig erweisen. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die erbrachten Leistungen länger als ein Jahr nach Auftragsabschluss zu archivieren.

Die elektronische und postalische Übermittlung von Texten und Daten sowie gegebenenfalls weitere Kommunikation in elektronischer Form zwischen den Auftraggebenden und der Auftragnehmerin erfolgt auf Gefahr der Kund*innen. Uneingeschränkten Schutz kann die Auftragnehmerin nicht gewährleisten, da nicht auszuschließen ist, dass Unbefugte sich, vor allem auf elektronischem Wege, zu übermittelten Daten Zugriff verschaffen.

Daten der Kund*innen (Namen, Adressen …) werden von der Auftragnehmerin lediglich zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Daten der Kund*innen, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen verschafft haben.

Das Geschäftsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und den Auftraggebenden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Auftragserteilung bestätigen die Auftraggebenden, dass sie die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren.

Sollte ein Punkt dieser AGBs geltendem Recht entgegenstehen, werden dadurch nicht die gesamten AGBs ungültig, sondern nur dieser eine Punkt (Salvatorische Klausel).

Stand: 04/2022

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